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F.A.Q.

 

In welcher Höhe fallen Steuern bei den Zinserträgen an? 

Sofern eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorgelegt oder ein Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe gestellt wurde, werden die Zinserträge in voller Höhe ausgeschüttet. Im Rahmen der Abgeltungssteuer bleiben die Erträge innerhalb des Sparer-Pauschbetrages (EUR 801,00 für Ledige und EUR 1.602 für Verheiratete) wie bisher steuerlich freigestellt. Darüber hinausgehende Kapitalerträge werden einheitlich mit 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer besteuert. Die Geldinstitute ziehen die fällige Steuer von den Zinsen ab und überweisen sie direkt an das Finanzamt. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5% bezogen auf die Abgeltungssteuer. Die Kirchensteuer (abhängig von Konfession und Bundesland) können Anleger mit abziehen lassen.

Damit wir auch die evtl. anfallende Kirchensteuer für Sie direkt abführen können, benötigen wir Ihre Angaben zur Religionszugehörigkeit. Den Antrag auf Einbehaltung der Kirchensteuer finden Sie über den Link „Freistellungsauftrag“ in der Fußzeile.